Kann eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit oder Unwohlsein am Unterricht nicht teilnehmen, so haben dies die Eltern/Erziehungsberechtigten der Klassenlehrperson am selben Tag, wenn möglich noch vor Unterrichtsbeginn mitzuteilen. Bei Absenzen von mehr als 4 Schultagen ist der Lehrperson ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
Dispensation
Wenn Sie als Eltern/Erziehungsberechtigten Ihr Kind aus irgendeinem vorhersehbaren Grund vom Unterricht freistellen möchten, müssen Sie dies der Klassenlehrperson frühzeitig mit Begründung mitteilen. Die Klassenlehrperson kann eine Schülerin oder einen Schüler pro Schuljahr in eigener Kompetenz bis max. 6 Halbtage vom Schulunterricht dispensieren. Über Dispensationen von mehr als 6 Halbtagen entscheidet die Schulleitung.
Bewilligungen für Urlaub / Ferien oder zur Teilnahme an Sport- und Ferienlagern während der Schulzeit können grundsätzlich keine erteilt werden. Trainingskurse von Sportverbänden und Ähnliches sind bewilligungspflichtig. Diesbezügliche Gesuche sind einen Monat im Voraus einzureichen.
Selbstdispensation
Ihr Kind kann, mit Ihrer Erlaubnis und ohne Begründung gegenüber der Schule vier Schulhalbtage pro Schuljahr von der Schule fernbleiben. Benachrichtigen Sie mindestens 1 Woche vorher die Klassenlehrperson. (Ausnahme: keine Selbstdispensation 1 Woche vor und nach den Sommerferien) Das Kind ist dafür verantwortlich, den verpassten Schulstoff vor- oder nachzuholen. Dazu muss es sich vorgängig mit den betreffenden Lehrpersonen in Verbindung setzen.
Formular für Dispensationsgesuche und Selbstdispensation
Reglement über die Absenzen und Beurlaubungen für Schülerinnen und Schüler