Die Kreisschule Ursern fördert den Wintersport bei den Schülerinnen und Schülern und führt deshalb jedes Jahr verschiedene Schneesportanlässe durch. Dazu brauchen die Kinder entsprechende Ausrüstung. Diese können Sie entweder kaufen oder auch bei unseren Sportgeschäften in Andermatt für eine Saison oder tageweise mieten.
Zusätzlich erhalten die Kinder bis zum 12. Lebensjahr gratis ein Generalabonnement für das ganze Skigebiet von den Sportbahnen.
Kinder vom 13. -17. Lebensjahr erhalten ein stark ermässigtes Abo oder bekommen für die Skitage der Schule eine Tageskarte gratis.
Die Abos ermöglichen auch die Benützung der Matterhorn-Gotthardbahn im Urserntal.
Melden Sie sich dafür am Schalter der Sportbahnen. Beim Bezug eines Abos ist eine Wohnsitzbestätigung vorzuweisen.
Anlässe
Die Kreisschule Ursern führt jeden Winter verschiedene Schneesportanlässe durch.
Kindergaten: Im Kindergarten findet im Januar traditionsgemäss eine Woche Skischulunterricht statt.
Skinachmittag: Zum einen gibt es einen Skinachmittag, bei welchem die Schülerinnen und Schüler in verschiedenen geführten Gruppen einen Nachmittag lang Ski oder Snowboard fahren. Für die Anfängerinnen und Anfänger wird ein separates Programm zusammengestellt. Sie erlernen das Skifahren von Grund auf.
Schneesporttag: Weiter wird ein Schneesporttag durchgeführt. Dabei können die Schülerinnen und Schüler zwischen verschiedenen Schneesportarten auswählen. Zurzeit wird Skifahren in Andermatt und im Dieni, Langlaufen, Schlitteln und Schlittschuhlaufen und Schneeschuhlaufen angeboten. Die Anfängerinnen und Anfänger verbessern an diesem Tag weiter ihre Skifähigkeiten.
Jugendskirennen: Zum Abschluss der Schneesporttage findet das Jugendskirennen statt. Während dem die Anfängerinnen und Anfänger weiter an ihrer Technik feilen, messen sich die anderen Schülerinnen und Schüler beim Riesenslalom, Slalom, Langlauf und Skispringen. Alternativ zum Langlaufwettkampf ist auch eine Wanderung möglich. Die Schülerinnen und Schüler können sich in diesen Wettkämpfen auch mit ihren Lehrpersonen messen.
Sicherheit
- Das Tragen eines Helmes und einer Sonnen- oder Skibrille ist obligatorisch.
- Eltern sind für die nachweisliche Tauglichkeit der Skiausrüstung und entsprechende Bekleidung verantwortlich.
- Wir verhalten uns auf der Piste gemäss den FIS – Regeln und fahren nicht abseits markierter Pisten.
Der Skisportunterricht wird in geführten Gruppen durchgeführt und die Leiter sind für Notfälle ausgerüstet (Handy dabei!).
FIS-REGELN
VERHALTENSREGELN FÜR SKIFAHRER UND SNOWBOARDER (FASSUNG 2002)
- RÜCKSICHTNAHME AUF DIE ANDERN SKIFAHRER UND SNOWBOARDER
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. - BEHERRSCHUNG DER GESCHWINDIGKEIT UND DER FAHRWEISE
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. - WAHL DER FAHRSPUR
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet. - ÜBERHOLEN
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. - EINFAHREN, ANFAHREN UND HANGAUFWÄRTS FAHREN
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. - ANHALTEN
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. - AUFSTIEG UND ABSTIEG
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. - BEACHTEN DER ZEICHEN
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten. - HILFELEISTUNG
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet. - AUSWEISPFLICHT
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.